(1) Die Anmeldung erfolgt online über die Website des Anbieters. Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass der Kunde eine lizenzgewährende Vereinbarung betreffend der vom Anbieter entwickelten Softwarelösungen mit dem Anbieter geschlossen hat. Soweit der Anbieter im Einzelfall auch andere Personen zur Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen zulässt, liegt dies in seinem Ermessen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
(2) Mit der Anmeldung zu einer Schulungsveranstaltung akzeptiert der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Bestätigung der Teilnahme des Kunden an der Schulungsveranstaltung durch den Anbieter kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande und diese AGB werden Bestandteil dieses Vertrages. Meldet ein Unternehmen einen Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin zur Schulung an, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Unternehmen (Kunde) und dem Anbieter zustande. Der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin (Teilnehmer) ist nicht selbst Vertragspartner. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Einhaltung der Pflichten aus diesem Vertrag durch den Mitarbeiter / die Mitarbeiterin sicherzustellen.
(3) Es gelten die zum Buchungsdatum im Online-Buchungsportal angegebenen Teilnahmeentgelte. Die Teilnahmeentgelte werden mit der Buchung in Rechnung gestellt. Nach Rechnungsausgleich erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail. Die Anmeldung wird mit der Bestätigung verbindlich.
(4) Die Teilnahmeentgelte sind mit Rechnungsstellung fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, sofern auf der Rechnung nichts Abweichendes angegeben ist.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Mahngebühr von 5,00 EUR je Mahnung zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die angemeldeten Teilnehmer die für die Teilnahme erforderlichen technischen Voraussetzungen (z. B. Internetzugang, Endgeräte, ggf. Software) erfüllen.
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Zugangsdaten zu Online-Veranstaltungen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Teilnehmer, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder gegen vertragliche Pflichten verstoßen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmeentgeltes besteht in diesem Fall nicht.
(1) Die jeweils angegebenen Teilnahmeentgelte beinhalten die Teilnahme an der Veranstaltung selbst und die ggf. bereitgestellten Schulungsunterlagen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung von Schulungsunterlagen besteht nicht.
(2) Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Teilnehmers sind nicht im Teilnahmeentgelt enthalten und vom Kunden selbst zu tragen.
(3) Mit der bestätigten Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung erwirbt weder der Kunde noch der teilnehmende Mitarbeiter / die teilnehmende Mitarbeiterin Nutzungs- oder Lizenzrechte an den in der Schulung verwendeten Softwareprogrammen.
(1) Der Anbieter stellt den Teilnehmern nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulungsveranstaltung eine Teilnahmebestätigung aus.
(2) Ein Anspruch auf die Ausstellung weitergehender Zertifikate oder Nachweise besteht nur, wenn dies ausdrücklich in der Veranstaltungsbeschreibung zugesichert wurde.
Bei einer Verhinderung kann der Kunde kostenfrei einen anderen Mitarbeiter / eine andere Mitarbeiterin bestimmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die vertretende Person bis einen Tag vor Durchführung der Schulungsveranstaltung an den Anbieter gemeldet wird.
(1) Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung kann bei Verhinderung auf eine andere Veranstaltung umgebucht werden. Bei einer Umbuchung fallen folgende Umbuchungsgebühren an:
a. Umbuchung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine
b. Umbuchung ab 4 Wochen bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des Teilnahmeentgeltes zzgl. USt.
c. Umbuchung ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Teilnahmeentgeltes zzgl. USt.
(2) Umbuchungen einer mehrmoduligen Veranstaltungen nach Kursbeginn sind ausgeschlossen.
(1) Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung kann storniert werden. Bei einer Stornierung fallen folgende stornierungsgebühren an:
a. Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungs- bzw. Kursbeginn: 10% des Teilnahmeentgeltes zzgl. USt.
b. Stornierung ab 4 Wochen bis eine Woche vor Veranstaltungs- bzw. Kursbeginn: 20 % des Teilnahmeentgeltes zzgl. USt.
c. Stornierung ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn sowie Nichterscheinen bei der Schulungsveranstaltung: 100 % des Teilnahmeentgeltes zzgl. USt.
(1) Der Anbieter behält sich vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. zu geringer Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet.
(2) Weitergehende Ansprüche, die aus der Absage oder der Veranstaltungsänderung entstehen und nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der fwsb GmbH vorliegt, ausgeschlossen.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.
(2) Weiterhin ist der Anbieter berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
(1) In der Terminvorschau dargestellte Schulungsveranstaltungen sowie als in Planung gekennzeichnete Schulungsveranstaltungen können grundsätzlich gebucht werden. Der Anbieter behält sich jedoch vor, Zeitpunkt, Ort, Inhalt, Dauer und Preis der Veranstaltung anzupassen.
(2) Ist die Änderung materiell in Bezug auf Zeitpunkt, Ort, Inhalt oder Preis, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet. Soweit sich der Kunde in diesem Fall für eine Umbuchung entscheidet, ist für eine höherpreisige Veranstaltung nur die Preisdifferenz zu zahlen. Bei einer niedrigpreisigeren Veranstaltung erstattet der Anbieter die Preisdifferenz.
(1) Das Seminar ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Anbieter vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
(2) Die nicht gestattete Aufzeichnung ist nicht zulässig und wird strafrechtlich verfolgt.
(1) Der Anbieter haftet für Schäden, die von ihm oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, der Höhe nach unbegrenzt.
(2) Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Anbieter auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung seinerseits oder der seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt.
(3) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter für Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, ohne die die Erreichung des Vertragszweckes nicht möglich ist, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischer Weise vorhersehbaren Schaden. Pro Schadensfall ist dieser der Höhe nach begrenzt auf die gezahlten Teilnahmegebühren. Dies gilt entsprechend für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten der gesetzlichen Vertreter, Organe oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(4) Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
(5) Als Umstände höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.
(6) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
(1) Der Anbieter verarbeitet die personenbezogenen Daten der Kunden und der angemeldeten Teilnehmer ausschließlich zur Durchführung der Schulungsveranstaltung sowie zur Erfüllung vertraglicher Pflichten.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Referenten oder technische Dienstleister).
(3) Zur weiteren Verwendung durch den Anbieter kann eine Ton- und/oder Videoaufzeichnung der Schulungsveranstaltung erfolgen. Dabei werden keine Bilddaten, Namen oder sonstige personenbezogenen Informationen der Teilnehmer erfasst oder gespeichert.
(4) Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise des Anbieters, abrufbar unter http://www.fwsb.de/index.php/schulungen/datenschutzerklaerung-schulungen.
(1) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in dieser Vereinbarung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verpflichten sich die Parteien zur Ausfüllung der Lücke diejenige rechtlich wirksame Regelung zu treffen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt hätten, sofern sie beim Abschluss der Vereinbarung den Punkt bedacht hätten.
(3) Neben diesen Vertragsbestimmungen etwa bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien gelten nicht.
(4) Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.