Lizenzmodell
|
Die Software DefTax® wird im Rahmen eines zeitlich unbefristeten, nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsüberlassungsvertrags zur Verfügung gestellt. |
Die erworbenen Lizenzen geben der Lizenznehmerin das Recht zur Installation und Nutzung von DefTax® auf einem Server, der sich in ihrem Eigentum befindet und/oder von ihr betrieben oder angemietet wird. Alle sonstigen Rechte an der Software bleiben der fwsb GmbH vorbehalten.
Bei Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags hat der Kunde das Recht, pro erworbener Lizenz den vollen Leistungsumfang zu nutzen. Dies schließt unter anderem die Anlage von Mandanten beliebiger Typen ein.
Derzeit stehen vier Mandantentypen zur Auswahl:
- Einzelabschlussmandant
- Konsolidierungsmandant
- Verdichtungsmandant
- Ergebniserfassungsmandant
Darüber hinaus können alle in DefTax® verfügbaren Zusatzfunktionen vollumfänglich genutzt werden.
Dies sind insbesondere:
- Währungsumrechnung
- (branchenspezifische) Berechnung der latenten Rückstellung für Beitragsrückerstattung (sog. latente RfB) für Unternehmen der Lebens- und privaten Krankenversicherung
- parallele Berechnung latenter Steuern für den HGB- und den IFRS-Abschluss
Softwarepflege und -wartung
Beim Erwerb von Lizenzen für DefTax® wird gleichzeitig ein Service- und Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen, der folgende Leistungen umfasst:
- jährliche Lieferung eines neuen Programmstands (Updates) der vertragsgegenständlichen Software
- Unterstützung bei der technischen Störungs- und Fehlerbehebung bzw. deren Umgehung während der offiziellen Geschäftszeiten der Lizenzgeberin per Telefon und E-Mail
- Information über geplante neue Programmstände
Der Softwarepflege- und -wartungsvertrag kann auch über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Bei unbestimmter Laufzeit kann der Vertrag jeweils zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten von jedem Vertragspartner beendet werden.