ESEF- und ESG-Berichte schneller taggen, prüfen und konform einreichen.

ESEF FAQ

 

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das ESEF-Berichtsformat und den ESEF-Manager.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen zum ESEF-Berichtsformat oder dem ESEF-Manager haben, sprechen Sie uns gerne persönlich an.

 

ESEF: Jahresfinanzberichtserstattung

Warum wird eine technische Lösung für die Erstellung von Jahresfinanzberichten im ESEF-Berichtsformat empfohlen?

Emittenten. Diese müssen in XHTML erstellt werden. Zusätzlich müssen IFRS-Konzernabschlüsse mit XBRL-Tags versehen werden. Die ESMA hat eine einheitliche Taxonomie entwickelt und den Emittenten zur Verfügung gestellt. Die Einbindung der XBRL-Tags in das XHTML-Dokument erfolgt durch die Inline XBRL-Technologie. Um den neuen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, empfiehlt sich eine technische Lösung.

 
Wie unterstützt mich der ESEF-Manager bei der Erstellung der Jahresfinanzberichte im ESEF-Berichtsformat?

 Im nächsten Schritt erfolgt das Tagging der Berichtsbestandteile, indem diese mit den erforderlichen XBRL-Tags durch einfache Markierung und Zuordnung versehen werden. Anschließend können Sie den getaggten Jahresfinanzbericht in das geforderte XHTML-Format konvertieren.

 
Welche Dateiformate kann ich im ESEF-Manager importieren?

Zur Erstellung der Jahresfinanzberichte können Daten aus diversen Dateiformaten wie z. B. Word und PDF zur weiteren Verarbeitung importiert werden.

 
Wie funktioniert das Tagging?

 

Der ESEF-Manager ermöglicht das erforderliche Tagging durch Anklicken bzw. Markieren des zu tagenden Wertes und anschließendes Auswählen und Zuordnen der Taxonomie-Position. Die ESEF-Taxonomie kann zudem bei Bedarf durch unternehmensindividuelle Tags erweitert werden. Es besteht keine maximale Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der zu setzenden Tags. Durch den Einsatz von automatisiertem Lernen ist in den Folgejahren ein teilautomatisiertes Tagging möglich.

 
Welche Berichtsbestandteile kann ich mit dem ESEF-Manager erzeugen?

 

Alle notwendigen Berichtsbestandteile (wie z. B. Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung) stehen zur Verfügung. Eine Vorauswahl der Pflichtbestandteile, die von der ESMA im Rahmen des ESEF-Berichts erwartet werden, wird automatisch vorgenommen. Freiwillige Berichtsbestandteile können optional hinzugefügt werden.

 

 

ESG: Nachhaltigkeitsberichterstattung

Was ist das Ziel der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive?

Am 5. Januar 2023 trat die Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in Kraft. Ziel der CSRD ist es, öffentlich zugängliche und vergleichbare Informationen über die Risiken und Chancen von Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten zur Verfügung zu stellen und somit den Übergang zu einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft im Sinne des Green Deals zu fördern. Die CSRD löst insbesondere die Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung ab, die mit der Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) in der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) verankert wurden.

Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD müssen ihren (Konzern-)Lagebericht in dem in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 (ESEF-Verordnung) dargelegten einheitlichen elektronischen Berichtsformat aufstellen und ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung (inkl. der Angaben nach der Verordnung (EU) 2020/852, EU-Taxonomie-VO) digital auszuzeichnen (Art. 29d Bilanzrichtlinie).

 

Unverbindlicher Hinweis: Bestimmte zukünftige, ergänzende oder sektor-spezifische Nachhaltigkeitsstandards werden EU-seitig zeitlich gestreckt („Stop-the-Clock“-Maßnahmen). Dies ändert jedoch nichts am Anwendungsbeginn der bereits verabschiedeten ESRS Set 1 Inhalte für die einschlägigen Unternehmen.

 
Für wen gilt die Nachhaltigkeitsberichterstattung?

 

  • ab dem Geschäftsjahr beginnend am 01. Januar 2024 für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen,
  • ab dem Geschäftsjahr beginnend am 01. Januar 2025 für große Unternehmen (gemäß § 267 Abs. 3 HGB), die derzeit nicht der CSR-Richtlinie unterliegen,
  • ab dem Geschäftsjahr beginnend am 01. Januar 2026 für börsennotierte KMU und kleine und nicht komplexe Institute (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 145 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013).

 

Unverbindlicher Hinweis Tagging: Die technische digitale Auszeichnung (Inline XBRL) der Nachhaltigkeitsangaben wird voraussichtlich phasenweise eingeführt. Ein konsultierter ESMA-Vorschlag von ESMA sieht einen gestaffelten Start für verschiedene Unternehmensgruppen vor; der Umfang der verpflichtend zu taggenden Datenpunkte steigt über mehrere Jahre. Endgültige Anforderungen stehen unter dem Vorbehalt der Annahme des entsprechenden technischen Regulierungsstandards (RTS).

 
Nach welchen Standards muss berichtet werden?

Die Europäische Kommission hat am 31.07.2023 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 betreffend die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erlassen. Diese nimmt Bezug auf die Anforderungen aus der CSRD und beinhaltet in den Anhängen I und II zwölf ESRS:

  • ESRS 1: Allgemeine Anforderungen
  • ESRS 2: Allgemeine Angaben
  • ESRS E1: Klimawandel
  • ESRS E2: Umweltverschmutzung
  • ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
  • ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme
  • ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • ESRS S1: Eigene Belegschaft
  • ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
  • ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
  • ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer
  • ESRS G1: Unternehmenspolitik

Die Delegierte Verordnung – und damit die ESRS – gilt ab dem 01.01.2024 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen. Da es sich um eine Verordnung handelt, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU; es ist keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich.

 

Hinweis zur Abgrenzung: Die Anwendung der obigen zwölf sektorübergreifenden Standards (ESRS Set 1) erfolgt unabhängig von dem separat diskutierten phasenweisen technischen Tagging-Zeitplan. Ein späterer vollständiger Digitalisierungsgrad bedeutet nicht, dass Inhalte zurückgestellt werden dürfen. Alle Aussagen zum Tagging-Zeitplan stehen unter dem Vorbehalt der Finalisierung des RTS.

 
Wann und wie muss der Nachhaltigkeitsbericht offengelegt werden?

Der Nachhaltigkeitsbericht muss künftig verpflichtend im (Konzern-)Lagebericht enthalten sein. Aufgrund der Verortung im (Konzern-)Lagebericht ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammen mit dem (Konzern-)Lagebericht und dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in elektronischer Form zu veröffentlichen. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen im Sinne des § 264d HGB gelten die Vorschriften nach § 325 Abs. 4 HGB, wonach diese den (Konzern-)Lagebericht – zukünftig inklusive Nachhaltigkeitsbericht – spätestens vier Monate nach Abschlussstichtag veröffentlichen müssen.

 

Digitaler Auszeichnungsprozess:
Der (Konzern-)Lagebericht inkl. Nachhaltigkeitsinformationen wird im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (XHTML mit Inline XBRL) aufzustellen sein. Der genaue stufenweise Umfang der verpflichtend zu kennzeichnenden Angaben ergibt sich erst final nach Abschluss des laufenden technischen Regulierungsstandards (RTS)-Prozesses.

 
Wie unterstützt Sie der ESEF-Manager bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts?

Berichtspflichtige Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht bereitstellen und – abhängig vom jeweils geltenden technischen Implementierungsstand – digital (Inline XBRL) auszeichnen. Der ESEF-Manager unterstützt bereits jetzt ein Tagging auf die (Entwurfs-)ESRS-XBRL-Taxonomie. Spätere Validierungen analog zu bestehenden ESEF-Prüfregeln folgen, sobald diese verfügbar sind.

 

Unverbindlicher Hinweis: Der finale Umfang der Tagging-Pflicht je Berichtsjahr hängt von der Annahme des ESMA-RTS und etwaigen Übergangsbestimmungen ab. Angaben zum Tagging-Zeitplan beruhen auf Entwurfs- und Konsultationsdokumenten und können sich ändern.

 
Wie unterstützt der ESEF-Manager bei der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts?

Zentraler Bestandteil der Überarbeitung der Rechtsgrundlagen für die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es, das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der vermittelten Informationen zu erhöhen. Aus diesem Grund regelt die CSRD eine verpflichtende Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch akkreditierte, unabhängige Prüfer. Zunächst ist eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) vorgesehen; perspektivisch ist ein Übergang zu einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) geplant. Der ESEF-Manager für Wirtschaftsprüfer bietet die Möglichkeit, Berichtspakete technisch zu validieren.

 

 

Datenschutz und Datensicherheit

Wann ist das ESEF-Berichtsformat verpflichtend und wer ist davon betroffen?

Mit dem ESEF-Berichtsformat tritt die Finanzberichterstattung in das EU-einheitliche digitale Zeitalter ein. Verpflichtet im Rahmen der Transparenzrichtlinie 2013/50/EU des Europäischen Parlaments sind Emittenten, deren Wertpapiere an einem regulierten Markt in der EU notiert sind. Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2020 müssen Emittenten ihre Jahresfinanzberichte (z. B. HGB-Jahresabschluss, IFRS-Konzernabschluss) im von der ESMA geforderten amtlichen Format (XHTML) über das OAM (Officially Appointed Mechanism), in Deutschland das Unternehmensregister, der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.2020 das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF) verabschiedet; demnach müssen Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger im ESEF-Berichtsformat eingereicht werden. Somit haben Emittenten ihre gesamten Jahresfinanzberichte künftig im XHTML-Format zu erstellen. Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt werden, droht ein Bußgeld seitens der BaFin.

 
Was ist das Ziel des ESEF-Berichtsformats?

Ziel ist es gemäß Transparenzrichtlinie 2013/50/EU, zum Nutzen von Emittenten, Anlegern und zuständigen Behörden die Berichterstattung zu vereinfachen sowie die Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit von Jahresfinanzberichten zu erleichtern.

 
Was muss ich bei der Erstellung der Jahresfinanzberichte im ESEF-Berichtsformat beachten?

IFRS-Konzernabschlüsse müssen gemäß Transparenzrichtlinie 2013/50/EU mittels Inline XBRL (iXBRL) ausgezeichnet werden. Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2020 betrifft die Auszeichnungspflicht zunächst die primären Abschlussbestandteile der IFRS-Konzernabschlüsse (wie z. B. Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung) sowie zehn Basis-Unternehmensinformationen (wie z. B. Name, Sitz, Rechtsform). Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen, weitet sich die Verpflichtung zur Auszeichnung auch auf Anhanginformationen aus. Um den zunehmend komplexen Anforderungen gerecht zu werden, empfiehlt sich eine technische Lösung.

 
Was muss ich bei der Einreichung beachten?

In Deutschland müssen Sie künftig Ihre Jahresfinanzberichte im ESEF-Berichtsformat für die handelsrechtliche Offenlegung in der Regel beim Bundesanzeiger einreichen. Um den Vorgaben der ESMA gerecht zu werden, wird Ihr Jahresfinanzbericht dann automatisch an das Unternehmensregister weitergeleitet, wo die Jahresfinanzberichte der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Sollten Sie als Emittent nicht der handelsrechtlichen Offenlegung unterliegen, können Sie Ihren Jahresfinanzbericht im ESEF-Berichtsformat direkt im Unternehmensregister einreichen.

 

 

Technischer Hintergrund/Voraussetzungen

Welches Dateiformat ist für Jahresfinanzberichte im ESEF-Berichtsformat verpflichtend?

Jahresfinanzberichte sind verpflichtend in XHTML zu erstellen. Dieses Format ist menschlich lesbar und kann mit jedem Standard-Webbrowser geöffnet werden. IFRS-Konzernabschlüsse müssen zusätzlich mit XBRL-Tags mittels Inline XBRL (iXBRL) in das Format eingebunden werden. Dadurch ist der ESEF-Bericht sowohl menschlich lesbar als auch maschinell auswertbar.

 
Warum XBRL, bzw. iXBRL?

XBRL steht für eXtensible Business Reporting Language und ist ein gängiges Format für die Übertragung von Finanzinformationen. Inline XBRL (iXBRL) ist eine Weiterentwicklung von XBRL. Die iXBRL-Technologie ermöglicht die Zusammenführung von XHTML und XBRL. Dadurch ist das erzeugte Dokument sowohl menschlich lesbar als auch maschinell auswertbar. Durch die Auszeichnung einzelner Positionen mit XBRL-Tags werden diesen Positionen weitere Informationen zugeordnet.

 
Was ist die ESEF-Taxonomie?

Die ESEF-Taxonomie wurde von der ESMA entwickelt und ist auf der ESMA-Website öffentlich einsehbar. Eine Taxonomie stellt die hierarchische Struktur bereit, die zur Klassifizierung von Finanzinformationen verwendet wird, und ist für die strukturierte elektronische Berichterstattung mithilfe von XBRL von wesentlicher Bedeutung. Die ESEF-Taxonomie ist eine Erweiterung der IFRS-Taxonomie und entspricht dem EU-einheitlichen digitalen technischen Regulierungsstandard (RTS).

 
Wie funktioniert das Tagging auf ESEF-Taxonomie?

Für die Auszeichnung der IFRS-Konzernabschlüsse mit XBRL-Tags ist die ESEF-Taxonomie vorgegeben. Ersteller müssen die Positionen der einzelnen Berichtsbestandteile dem entsprechenden bzw. nächstgelegenen Taxonomie-Element zuordnen. Im ESEF-Manager erfolgt diese Zuordnung durch Anklicken bzw. Markieren der Position und anschließende Zuordnung des entsprechenden Taxonomie-Elements.

 
Kann ich Erweiterungselemente in der ESEF-Taxonomie bilden?

Sollten in der ESEF-Taxonomie die vorhandenen Taxonomie-Elemente die buchhalterische Bedeutung der Position nicht korrekt darstellen, muss laut ESMA ein sogenanntes Erweiterungstaxonomie-Element erstellt und diese Erweiterung an dem Kerntaxonomie-Element verankert werden, welches der Bedeutung am nächsten kommt.

 

 

Jahresfinanzbericht in XHTML konvertieren

ESEF-Datei konvertieren

Konvertieren Sie Ihren Jahresfinanzbericht im Handumdrehen in das XHTML-Format.

 
Wofür steht XHTML?

XHTML steht für Extensible Hypertext Markup Language und ist eine Auszeichnungssprache, die hauptsächlich für Webseiten genutzt wird. Seit dem 1. Januar 2022 wird sie auch für Jahresfinanzberichte verwendet, da gemäß den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Jahresfinanzberichte börsennotierter Unternehmen in XHTML erstellt werden müssen.

 
Wie läuft der Konvertierungsprozess ab?
  • Schritt 1: Laden Sie Ihre Originaldatei in den ESEF-Manager hoch
  • Schritt 2: Der ESEF-Manager konvertiert Ihre Originaldatei innerhalb weniger Minuten automatisch in das XHTML-Format
  • Schritt 3: Ihr neu konvertierter Jahresfinanzbericht im XHTML-Format steht zum Download bereit
 
Wie geht es nach der Konvertierung weiter?
  • Schritt 1: Übermitteln Sie Ihren XHTML-Bericht an Ihre Wirtschaftsprüfer zur Überprüfung
  • Schritt 2: Nach der Integration des Prüfungsvermerks können Sie die endgültige Datei direkt über den ESEF-Manager an das deutsche OAM (Officially Appointed Mechanism), in Deutschland das Unternehmensregister, senden
 
Wie schnell funktioniert die Konvertierung?

Die Umwandlung Ihres Jahresfinanzberichts in das XHTML-Format dauert nur wenige Minuten. Der ESEF-Manager ist so gestaltet, dass Sie lediglich Ihre PDF-Datei hochladen müssen und Ihre konvertierte XHTML-Datei automatisch zum Download bereitsteht.

 

 

 

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