Übermitteln Sie Ihre Erklärung unkompliziert mit Grundsteuer-Online.

FAQs

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Nutzung von Grundsteuer-Online.

Welche Funktionen hat Grundsteuer-Online?
 

Die Anwendung beinhaltet die folgenden Funktionen:

  • Bereich für die elektronische Übermittlung
  • Bereich für die Verwaltung von Zahlungen
  • Schnittstellenanbindung an Bodenrichtwertinformationssysteme (BORIS) der Bundesländer zum Abgleich der Bodenrichtwerte
  • Stammdatenbereich
  • Objekteverwaltung zur Stammdatenverwaltung der Objekte

Wer muss eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben?

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind:

  • Erbbauberechtigte unter Mitwirkung des Grundstückseigentümers (Erbbauverpflichtete)

Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden:

  • Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung des Gebäude-Eigentümers
 
Wann muss eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgegeben werden?
 

Die Abgabe der Feststellungserklärung ist zum oben genannten Zeitraum (01.07.2022 bis 31.01.2023) einmalig verpflichtend. Danach ist die digitale Abgabe bei jeder erfolgten Änderung in Bezug auf die jeweilige Immobilie bzw. das Grundstück verpflichtend, sobald sich:

  • der Grundsteuerwert ändert (Wertfortschreibung),
  • die Vermögensart ändert (Nachfeststellung),
  • die Grundstücksart ändert (Artfortschreibung) oder
  • Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung (Nachfeststellung) führen können; z. B. durch den Wegfall einer Steuerbefreiung oder die Teilung eines Grundstücks.

Die Grundlage hierfür ist das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) vom 26. November 2019. Eine Erklärung ist grundsätzlich je wirtschaftlicher Einheit abzugeben.

 
Was ist das Bundesmodell zur Grundsteuerreform? Und warum gibt es noch andere Modelle?
 

Die bestehende Bewertung anhand von Einheitswerten wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Im Zuge dessen wurde eine gesetzliche Neuregelung verlangt, welche dazu führte, dass im Oktober 2019 der Bundestag dem Reformgesetz zur Grundsteuer zustimmte, gefolgt vom Bundesrat im November des Folgejahres.

Die Vereinbarung besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: Dem Bundesmodell, sowie einer Öffnungsklausel. Auf Basis der Öffnungsklausel hatten Bundesländer die Möglichkeit, ein eigenes Reformmodell einzuführen. Das Bundesmodell ist nach dem damaligen Bundesfinanzminister und heutigem Bundeskanzler Olaf Scholz benannt und wird auch als Scholz-Modell bezeichnet.

Das Bundes- oder Scholz-Modell stellt ein wertabhängiges Modell dar, das eine gewisse rechnerische Komplexität aufweist. Neun Bundesländer haben das Bundesmodell unverändert übernommen, zwei Bundesländer haben das Bundesmodell mit geringfügigen Änderungen übernommen und fünf Bundesländer haben sich für eigene Modelle entschieden.

 
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